AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketperformance GmbH
Stand: 01.07.2010


I. Allgemeine Rahmenbedingungen


1. Geltungsbereich
1.1    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Marketperformance GmbH Deutschland.
     
1.2    Diese AGB finden nur Anwendung, wenn unser Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.3    Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit unserem Vertragspartner.
1.4    Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertrags-partners gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluss, Nebenabreden
2.1     Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. Der Vertrag kommt durch separate schriftliche Vereinbarung, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Durchführung des Auftrags durch uns zustande. Er richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der etwaigen schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung und diesen AGB.
2.2     Wir behalten uns die Ablehnung von Aufträgen vor. Das betrifft insbesondere Fälle von rassendiskriminierenden Aufträgen oder Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten sowie Gefährdungen des Ansehens oder des Betriebsfriedens unseres Unternehmens. Ebenso behalten wir uns für diese Fälle entsprechend ein Rücktrittsrecht vor, wenn wir erst nachträglich von den vorstehend genannten Umständen erfahren.
2.3     Mündliche Nebenabreden zum Vertrag, insbesondere zu den im schriftlichen Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in diesen AGB vereinbarten Lieferterminen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
3.1    Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versandkosten) werden gesondert berechnet.
3.2     Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.3    Die Ablehnung von Wechseln behalten wir uns vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten unseres Vertragspartners und sind sofort fällig.
3.4    Mit Gegenansprüchen, die nicht ausdrücklich von uns oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderung nicht zulässig.
Kommt unser Vertragspartner in Verzug und/oder werden uns Tatsachen bekannt, die berechtigten Anlass geben, an seiner Kreditwürdigkeit zu zweifeln, sind wir, unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte, berechtigt,
- sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig zu stellen,
- eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen,
- angemessene Sicherheit z. B. in Form einer Bankbürgschaft bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut zu verlangen,
- im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Etwaige Abzinsungen werden wir in Höhe des Zinses vornehmen, mit dem wir uns selbst refinanzieren.

4. Reisekosten
Reisekosten, Spesen und Kilometergeld stellen wir dem Vertragspartner nach gültigen Sätzen der Finanzbehörde in Rechnung.

5. Preiserhöhung
Ist der Vertrag zu unseren Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material- und Bearbeitungskosten um mehr als 5 %, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend um die insgesamt erhöhten Kosten anzuheben.

6. Materialien, Unterlagen, Drucksachen des Vertragspartners
6.1    Vom Vertragspartner zu stellende Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. sind frei Haus anzuliefern. Der Vertragspartner ist zum Zurückbehalt entsprechender Sicherungskopien verpflichtet.
6.2    Wir sind nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen von Materialien und Drucksachen, die der Vertragspartner stellt, zu überprüfen. Der Vertragspartner allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass es vereinbart wird. Für Verlust, Beschädigung und dergleichen haften wir ausschließlich nach Maßgabe unserer  Haftungsbestimmungen. Der Abschluss einer Versicherung gegen weitergehende Schadensfälle obliegt dem Vertragspartner. Über Restmengen wird der Vertragspartner auf Wunsch informiert. Trifft dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung durch uns trotz besonderer Hinweise keine Entscheidung, so sind wir zur Vernichtung der Reste auf Kosten des Vertragspartners berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Im Übrigen werden wir nicht mehr benötigte Unterlagen, Datenträger etc. nach Übergabe der Lieferung/Leistung nach Wahl des Vertragspartners an ihn auf dessen Kosten zurückgeben oder vernichten. 
6.3    Datenträger, die der Vertragspartner zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sowie frei von Rechten Dritter sein, zumindest soweit darüber verfügt wird. Andernfalls ersetzt uns der Vertragspartner die aus der Benutzung mangelhafter Datenträger entstandenen Schäden und/oder stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. Lieferung und Leistung, Subdienstleister
7.1    Von uns genannte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart, Plantermine. Teillieferungen und Leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
7.2    Wir sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch die Einschaltung qualifizierter Dritter ausführen zu lassen.
7.3    Verzögerungen, die in der Sphäre unseres Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. Änderungswünsche, verspätete Auslieferung oder Rücksendung von Materialien, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten), führen dazu, dass sich Liefer- und Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum verschieben. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir, unbeschadet der Geltendmachung anderer Rechte, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung berechtigt.
7.4    Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei unvorhergesehenen Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Vertragserteilung behindert sind, eine etwaige Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das gilt nicht, wenn uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zur Last fällt. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate andauern, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von der Leistungsfrist frei oder tritt der Vertragspartner zurück bzw. kündigt er, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Vertragspartner davon unverzüglich benachrichtigen.

8. Versand und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit wir die Versendung übernehmen, gemäß § 447 BGB. Das gilt nicht, soweit wir mit eigenen Fahrzeugen ausliefern, ebenso nicht im Versandhandelskauf. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners. Die Kosten des Transportes und der Verpackung werden separat berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

9. Gewährleistung
9.1    Wir erbringen unsere vertraglichen Lieferungen und Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unsere Leistungsbeschreibung, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar. Mündliche Auskünfte oder Zusagen sind bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.  
9.2     Bei offensichtlichen Leistungsmängeln ist der Vertragspartner zur Mängelrüge innerhalb von 3 Werktagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme verpflichtet. Andere Leistungsmängel muss er unverzüglich ab Entdeckung rügen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner ohne Interesse. 
9.3    Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir, soweit sich aus den ergänzenden Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungsbereiche nichts anderes ergibt, Gewähr wegen Mängelfreiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Übergabe. Hierbei haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung-/leistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

10. Haftung
10.1     Wir haften für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Ausgenommen von der Haftung ist der Ersatz etwaig vergeblich aufgewandter Portokosten. Ausgenommen von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen sind von uns zu vertretene Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen sowie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und die Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
10.2     Unter Bezugnahme auf 6.1 S. 1 haften wir im Übrigen nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner keine Sicherungskopie im Sinne von 6.1 S. 1 gefertigt hat.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1    Von uns gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, einschließlich künftig bestehender oder bedingter Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir  Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners und/oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.
11.2    Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere Diebstahl, Feuer, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind.
11.3    Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang, soweit er nicht in Verzug ist, weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er uns bereits jetzt ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderungen und sonstige Ansprüche (einschließlich Umsatzsteuer) gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Veräußert der Vertragspartner die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils als vereinbart, der dem zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Vertragspartner ist berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auch nach Abtretung an uns einzuziehen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug kommt. Empfangenes Geld hat er treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch besteht. 
11.4    Bearbeitet der Vertragspartner Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so wird dies stets für uns vorgenommen und es steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- bzw. Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Vertragspartner schon jetzt auf uns. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Vertragspartner wird die Sache für uns in kaufmännischer Sorgfalt verwahren. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Vertragspartner schon jetzt in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils an uns zur Sicherung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Abtretung seinen Drittschuldnern anzuzeigen, diese aufzufordern, nur noch an uns zu leisten und uns im Übrigen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Wir sind nach unserer Wahl auch selbst zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
11.5     Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges unseres Vertragspartners einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner uns dies sofort schriftlich und unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für die soweit dann von uns zu tragenden Kosten.
11.6     Übersteigt der realisierbare Wert der uns gemäß der vorstehenden Nummern 11.1 bis 11.5 zustehenden Sicherheiten in ihrer Gesamtheit unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, Rückübertragung bestehender Sicherheiten bis zur Höhe des überschießenden Betrages zu verlangen.

12. Urheber- und Nutzungsrechte
12.1     Die Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Handmustern, Software und sonstigen Unterlagen, die wir im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellt haben sowie die Rechte an Konzepten, ausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstiger Träger gestalterischer Ideen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, so dass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vom Vertragspartner verwendet werden dürfen und auf unser Verlangen hin uns zurückzugeben oder rückstandslos zu vernichten sind. 
12.2    Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an von uns gelieferten/geleisteten Arbeiten erfolgt nur im Rahmen des jeweils konkreten Vertragszwecks. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Werkbearbeitungen und Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung.
12.3     Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des entsprechenden Auftrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte vertragsgemäß auf den Vertragspartner übertragen worden sein, ist der Vertragspartner aber mit den Leistungspflichten in Verzug, dann fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.

13. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder von Natur aus vertraulich sind, sofern nicht eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht. Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.

14. Datenschutz
Wir speichern die (personenbezogenen) Daten unseres Vertragspartners bzw. dessen Mitarbeiter (Bestandsdaten) einschließlich von Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), soweit und solange die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragszwecks, z. B. für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
   
15. Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand für sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist der Ort des Hauptsitzes der Marketperformance GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des
UN-Kaufrechts.

16. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


II. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Marketing- und Agenturleistungen


1. Honorarpflicht
Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Die Beratungsgebühr entsteht ab der ersten (einmaligen) Beratung durch uns, bei der bereits marketingpolitische Vorgehensweisen vorgeschlagen werden. Entsprechendes gilt für die Durchführung einer Marketing- und/oder Werbeaktion, bei Auswertung (z. B. Bewertung vorhandener Kunden- und Interessentenstämme), Interpretationen und Empfehlungen für künftige Aktionen sowie für die Gestaltung und den Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums.

2. Fremdkosten, nicht abgerufene Leistungen
Im Rahmen von Agenturleistungen stellen wir technische Fremdkosten, wie z. B. Satz-, Foto- und Reproduktionskosten grundsätzlich gesondert in Rechnung. Sie sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reinzeichnungen nicht enthalten. Nachträgliche, vom Vertragspartner gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht von uns zu vertreten oder hat der Vertragspartner Leistungen bestellt, jedoch nicht in Anspruch genommen, erhalten wir das vereinbarte Entgelt unter Vornahme eines Abzugs von 30 % für ersparte Aufwendungen vorbehaltlich des Nachweises, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen geringer sind. Der Vertragspartner kann seinerseits den Nachweis führen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind. 

3. Weitere Auflagen
Werden von uns entwickelte Werbemittel in weiterer Auflage produziert, so sind wir mit der Herstellung zu beauftragen, wenn das Angebot von uns nicht mehr als 5 % über dem mittleren Angebot anderer Anbieter liegt. Bei anderweitiger Druckvergabe erhalten wir 5 % des Produktionspreises.

4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1    Der Vertragspartner wird uns im jeweils erforderlichen Umfang bei der Erbringung unserer Leistung unterstützen. Er wird uns vor allem alle benötigten Informationen und Unterlagen, z. B. im Hinblick auf die gewünschte Zielgruppe, die betroffenen Produkte und den Werbeinhalt zur Verfügung stellen.
4.2    Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der vom Vertragspartner bereitgestellten Text- und Bildvorlagen ist der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner wird keine Inhalte übermitteln, die gegen das in der Bundesrepublik Deutschland und/oder gegen das im geplanten Verbreitungsgebiet geltende Recht verstoßen. Der Vertragspartner wird namentlich die Regelungen zum Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Werberecht beachten und keine pornographischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder anderweitig anstößigen Inhalte verbreiten.
4.3    Der Vertragspartner garantiert, Rechtsinhaber übermittelter Inhalte zu sein und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei. 
4.4    Auf offensichtliche Rechtsverstöße der geplanten Werbemaßnahmen werden wir den Vertragspartner hinweisen. Im Übrigen obliegt es jedoch unserem Vertragspartner, die von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbs- oder datenschutzrechtlich unbedenklich sind und uns die rechtliche Unbedenklichkeit vor geplanten Streu- bzw. Schaltterminen zu bestätigen. Erfolgt die Klärung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, so gehen wir davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten übernehmen wir die Prüfung durch Beauftragung fachspezifisch qualifizierter Rechtsanwälte.
4.5    Wir weisen darauf hin, dass Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verwendet werden dürfen und der Vertragspartner für die Einhaltung verantwortlich ist. Besonders erwähnt seien die Belehrungspflicht über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG und die Zweckbindung nach § 28 Abs. 5 BDSG.

5. Haftung
Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und in Übereinstimmung mit den üblichen Praktiken der Werbebranche. Wir stehen aber nicht dafür ein, dass die auf unseren Beratungs- und/oder Agenturleistungen basierenden Werbeaktionen unseres Vertragspartners den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg, namentlich Umsatz- oder Ergebnisoptimierungen, nach sich zieht. Im Übrigen wird auf die entsprechende Regelung der allgemeinen Rahmenbedingungen verwiesen.

6. Urheber- und Eigentumsrechte
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen und Workshops vorgelegten Arbeiten verbleiben, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, bei uns. Im Übrigen wird auf die Regelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen verwiesen.

7. Belegexemplare
Wir erhalten stets kostenlos mindestens 10 Belege aller von uns ganz oder auch teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente. Wir sind berechtigt, auch bei der Übertragung des Eigentumsrechtes und Einräumung von Nutzungsrechten auf den Vertragspartner, diese nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden zu dürfen (z. B. für Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise unser Eigentum sind).

8. Ergänzende Regelungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.


III. Ergänzende AGB für neue Medien


1. Urheber-/Nutzungsrechte
Urheberrechte an Grafiken, Suchbäumen, Bändern, Skizzen, Entwürfen und dergleichen bleiben bei uns. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Regelungen der Rahmen-bedingungen verwiesen.

2. Haftung
Für die Haftung gelten die Regelungen der ergänzenden Geschäftsbedingungen für Marketing- und Agenturleistungen entsprechend und im Übrigen die der allgemeinen Rahmenbedingungen.

3. Ergänzende Regelungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.


IV. Ergänzende AGB zur Lieferung von Adressdaten


1. Auslieferungsvarianten
Wir liefern die vertragsgegenständlichen Adressdaten selbst bzw. über den jeweils von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortlichen dann direkt an unseren Kunden aus, wenn und soweit das von den datenschutzrechtlichen Vorschriften, namentlich denen nach § 28 Abs. 2 und 3 BDSG, gedeckt ist. Dort, wo eine eigenverantwortliche Datenverarbeitung direkt beim Kunden rechtlich nicht zulässig ist, liefern wir bzw. unser Dienstleister die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung an den vom Kunden benannten Lettershop.

2. Adresslieferung
2.1    Adress- und/oder Datenbestände werden durch uns bzw. die von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortlichen in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden. Im Übrigen gilt der Haftungsumfang gemäß unserer allgemeinen Rahmenbedingungen.
2.2    Trotz ständiger Aktualisierungen und Überarbeitungen der eingesetzten Adressdateien im vorstehenden Sinne kann wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür geboten werden, dass in den von uns bzw. von unserem/unseren Dienstleister(n) als für die Verarbeitung Verantwortliche(n) vermittelten Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Vertragspartner sämtliche Anschriften postalisch richtig sind und für jede Branchen- oder Zielgruppe vollständig sind. Da die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenanfragen zusammengestellt werden, kann nicht gewährleistet werden, dass ein Adressat noch dort ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Retouren (Rückläufer) aus diesem Grund sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Demzufolge unvermeidbare Retouren werden nicht vergütet. 
2.3    Sind wir bzw. unser(e) Dienstleister für den Eigentümer einer Adressliste als Vermittler tätig, so ist es uns gestattet, dass wir bzw. unser jeweiliger Dienstleister die aus dieser Adressliste eingehenden Retouren in die von ihm verantwortlich gehaltene Retourendatei aufnimmt und zur Vermeidung von Streuverlusten als Purge-Liste einsetzt.

3. Adressqualifizierung
3.1    Soweit wir bzw. der von uns eingeschaltete Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortliche - Adressdaten in Ihrem Auftrag qualifizieren, werden dabei in der Regel über statistische Verfahren gewonnene Datensubstanzen genutzt. Die Pflege dieser Datensubstanzen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Statistischen Auswertungen ist immanent, dass sie immer nur eine Aussage über eine statistische Wahrscheinlichkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe enthalten, nicht aber eine konkrete Aussage über die konkrete Einzeladresse. Da statistischen Auswertungen im Übrigen grundsätzlich eine Fehlerquote immanent ist, kann eine fehlerfreie Lieferung nur im Rahmen des Üblichen zugesagt und eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für die von dritter Seite gelieferten Informationen.
3.2    Im Rahmen der Datenanalyse werden gegebenenfalls durch den entsprechend von uns eingesetzten (weiteren) Dienstleister branchenübliche statisch-mathematische Verfahren und Erkenntnisse angewandt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Analyseergebnisse, besteht nicht. Vorbehaltlich des konkreten, in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag  vereinbarten Auftrags werden wir im Rahmen der – über unseren Dienstleister erbrachten – Analyse- und Selektionsleistungen für unseren Kunden Potenziale (Sendungsmengen bzw. bewerbbare Haushalte) nach vom Kunden vordefinierten Merkmalen oder Kriterien ermitteln. Die entsprechenden nicht personalisierten Daten werden aus der Analyse-Datenbank selektiert und bereitgestellt. 

4. Nutzungsumfang, Datenlöschung, Kontrolle
4.1    Von uns bzw. unserem jeweiligen Dienstleister als für die Datenverarbeitung Verantwortlichen überstellte Daten dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebenden Nutzungsumfangs sowie des geltenden Rechts genutzt werden. 
4.2    Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Daten. Insbesondere wird auf die gesetzliche Reglementierung von Telefonanrufen zu Werbezwecken hingewiesen. 
4.3    Sofern wir mit dem Vertragspartner keine abweichende Vereinbarung für die Mehrfachverwendung getroffen haben, sind von uns – über unsere(n) Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortliche(n) – überlassene Adressen, auch soweit sie über eine Adressmittlertätigkeit von dritter Seite beschafft wurden, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion des Vertragspartners unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes bestimmt. Darüber hinausgehend dürfen sie – unbeschadet einer kurzfristigen Speicherung von max. 3 Monaten zur Erfolgskontrolle – nicht gespeichert werden.
4.4    Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Nutzung der Adressen.
4.5    Zum Nachweis der missbräuchlichen Mehrfachverwendung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche jeweils in die Adressselektion
eingearbeitet sind.
4.6    Nach der vereinbarten (einmaligen) Verwendung der Daten hat der Vertragspartner diese unverzüglich nach Datenschutzrichtlinien ersatzlos zu vernichten oder zu löschen und uns dies auf unseren Wunsch schriftlich
zu bestätigen.

5. Urheber-/Eigentumsrechte
5.1    Die Eigentums-/Urheber- oder verwandte Schutzrechte und/oder Nutzungsrechte an den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Adressen und/oder Daten verbleiben bei uns.
5.2    An den gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gemäß
§ 87 b UrhG, sie dürfen daher nur in dem vereinbarten Umfang und Zweck genutzt werden. Der Vertragspartner hat bei Nutzung der überlassenen Adressdaten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Datenschutzes, in eigener Verantwortung zu beachten.
5.3.    Die gelieferten Daten dürfen grds. nur zu dem vertraglich vorgesehen Zweck genutzt werden.
5.4    Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Nutzung der Daten.
5.5    An allen zur Verfügung gestellten Programmen und dazugehörigen Dokumentationen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte in Bezug auf den Vertragspartner bei uns. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Programme bis auf die Erstellung einer Sicherungskopie weder zu kopieren, aus Datenträgern auszulesen, in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Demselben Verwendungsverbot unterliegen fremde Programme, welche auf unseren CD-Roms mitgeliefert werden. Die Sicherungskopie ist in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und für den berechtigten Personenkreis zugänglich aufzubewahren.
5.6    Wir sind berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Nutzungsbeschränkungen durch den Einsatz von Kontrolladressen und/oder Kontrolldaten jederzeit zu überprüfen.

6. Vertragsstrafe
Für jede vom Vertragspartner zu vertretende Adressenverwertung unter Verstoß gegen das oben vereinbarte Mehrfachverwendungsverbot zahlt der Vertragspartner an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrages, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Ist Gegenstand der Lieferung eine Datenlieferung auf einem mobilen Datenträger, hat der Vertragspartner für jeden Fall der von ihm zu vertretenden und unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung des Datenträgers sowie der Übertragung auf einen dauerhaften Speicher, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 € an uns zu zahlen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen oben vereinbarte Nutzung in Bezug auf Programme, hat der Vertragspartner eine Strafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages zu bezahlen.
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, über die oben vereinbarten Vertragsstrafen hinaus, unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt uns vorbehalten.

7. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.


V. Ergänzende AGB für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag


1. Gegenstand, Art, Umfang und Dauer der Datenverarbeitung im Auftrag
Wenn und soweit wir auf Basis der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Vertragspartner personenbezogene Daten im Rahmen unserer Tätigkeit im Auftrag als Auftragsdatenverarbeiter gemäß
§ 11 BDSG verarbeiten, ist die Datenverarbeitung auf die im Vertrag aufgeführten (personenbezogenen) Daten und Vorgaben beschränkt. Die im Auftrag beschriebenen  personenbezogenen Daten sind, vorbehaltlich der konkreten Bezeichnung im Auftrag, ausschließlich für die Durchführung der von Dialogmarketing – Dienstleistungen, je nach Auftrag insbesondere für die Profilierung im Rahmen einer CPM-Analyse, zu Zwecken der Selektion, zur auftragsgemäßen Durchführung der Werbung und/oder für die Entwicklung von Werbestrategien im Rahmen von Beratungsleistungen zu verwenden. Der Kreis der Betroffenen besteht insbesondere aus Kunden, Interessenten und anderen Kontakten, deren personenbezogene Daten der Vertragspartner als verantwortliche Stelle speichert und die näher im Auftrag bezeichnet sind. Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann nach den Maßgaben des Auftrags oder dieser AGB von dem Vertragspartner oder uns gekündigt werden.

2. Zulässigkeit der Datenverarbeitung
2.1    Der Vertragspartner ist verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG. Das heißt, er ist im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. 
2.2    Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berechtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen. Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berechtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen.
2.3    Die Parteien sind zur Einhaltung der für sie geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

3. Weisungsgebundenheit
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers in dessen Auftrag verarbeitet, erfolgt der Umgang mit den Daten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Sollte der Auftragnehmer der Auffassung sein, dass eine ihm erteilte Weisung rechtswidrig ist, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber anzeigen und ist zur insoweitigen Aussetzung der Ausführung berechtigt. Der Auftragnehmer ist zur Durchführung von Weisungen des Auftraggebers nicht verpflichtet, wenn diese rechtswidrig sind.

4. Technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers die Vorschriften des BDSG, insbesondere des § 9 „Technische und organisatorische Maßnahmen“ und der Anlage zu § 9 BDSG zu beachten, umzusetzen und auf Verlangen des Auftraggebers den Nachweis über die eingeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu führen. Der Auftragnehmer sichert die vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten durch die  erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (insbesondere Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle und Verfügbarkeitskontrolle) und verarbeitet zu unterschiedlichen Zwecken erhobene und gespeicherte Daten getrennt. Eine mögliche Schutzmaßnahme ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

5. Datensicherung, -löschung 
5.1    Die mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des BDSG eingewiesen. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
5.2    Der Auftragnehmer bestätigt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Er stellt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage die Kontaktdaten zur Verfügung.
5.3    Auf Nachfrage des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer ihm die für die Übersicht nach § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung.
5.4    Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Auftragsdatenverarbeitung oder früher nach Aufforderung des Auftraggebers, spätestens aber mit Beendigung der Leistungsvereinbarung, hat der Auftragnehmer die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber zurückzugeben oder nach dessen Wahl bzw. Zustimmung ordnungs-gemäß zu vernichten. Entsprechendes gilt für Test- und Ausschussmaterial. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rückgabe/Löschung/Vernichtung des Datenmaterials wegen möglicher Rückfragen des Auftraggebers 180 Tage nach Abschluss der entsprechenden Auftragstätigkeit. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Korrespondierend mit diesen Löschpflichten
sind – ggf. abweichend von den übrigen in der Leistungsvereinbarung getroffenen Haftungs- und Gewährleistungsregeln, die ansonsten unberührt bleiben – Reklamationen in Bezug auf die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung durchgeführten bzw. auf sie beruhenden Lieferungen und Leistungen binnen 150 Tagen ab Ausführung gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.

6. (Gegenseitige) Hinweis- und Informationspflichten
6.1    Auftragnehmer und jeweiliger Auftraggeber werden sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn Störungen, Unregelmäßigkeiten oder der Verdacht auf Datenschutzverletzungen auftreten.
6.2    Entsprechendes gilt bei etwaigen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG sowie bei Ermittlungen einer zuständigen Behörde nach §§ 43, 44 BDSG.
6.3    Dem Auftraggeber obliegen die Pflichten zum Führen des öffentlichen Verzeichnisses nach § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG sowie die Informationspflichten nach § 42a BDSG.

7. Kontrollpflichten
7.1    Der Auftraggeber überzeugt sich vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers und dokumentiert das Ergebnis. Dafür kann er Selbstauskünfte des Auftragnehmers einholen oder sich nach vorheriger Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers vor Ort beim Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs persönlich überzeugen.
7.2    Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer informieren, wenn und sobald er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Mängel bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

8. Auskunftsersuchen Betroffener
Ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, einer Einzelperson Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung deren personenbezogener Daten zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber angemessen bei der Bereitstellung dieser Informationen unterstützen. Das setzt voraus:
•    Die schriftliche Aufforderung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.
•    Die Erstattung der durch diese Unterstützung entstehenden Kosten.

9. Unterbeauftragung
Der Auftragnehmer ist zur Einschaltung von Unterauftragnehmern berechtigt, sofern es sich um Unternehmen der Marketing Verbund Gruppe oder die Marketintelligence GmbH handelt. Im Übrigen bedarf es für die Einschaltung von Unterbeauftragten der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Der Auftragnehmer wird die Unterauftragnehmer hinsichtlich der Pflichten betreffend den Datenschutz ebenso verpflichten, wie sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet hat. Dem Auftraggeber sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend des vorherigen Abschnitts 4 einzuräumen.

10. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.


VI. Ergänzende AGB für Lettershop-Leistungen


1. Verarbeitung von Werbemitteln
Die von uns im Rahmen entsprechender Beauftragung (vgl. insbesondere
Nr. IV, V, VI dieser AGB) gelieferten oder erstellten oder aber die vom Auftraggeber bereitgestellten Werbemittel werden physisch durch Adressierung, Falzung, Sortierung, Kuvertierung und Postauflieferung besarbeitet. Die Details werden ggf. im konkreten Vertrag/Auftrag bzw. der Auftragsverarbeitung geregelt.

2. Portokosten
Die Postaufgabe zum vereinbarten Aussendungstermin setzt voraus, dass die Portokosten spätestens 3 Tage vor Postaufgabe einem unserer Konten gutgeschrieben werden. Ein verspäteter Eingang der Portokosten führt also zu einer Verzögerung des Aussendungstermins und geht somit zu Lasten des Vertragspartners.

3. Materialbereitstellung durch den Vertragspartner
3.1    Hinsichtlich vom Vertragspartner zu stellende Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. ist zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten
(z. B. beim Postfertigmachen) eine Mehrlieferung des vereinbarten Materials von 5 % vereinbart.
3.2    Eine Mengen- oder Qualitätskontrolle durch uns findet bei Anlieferung der Materialien und bereitzustellenden sonstigen Werbemitteln nur im Hinblick auf offensichtliche Abweichungen oder Mängel statt. 
3.3    Entsprechen die vom Vertragspartner gelieferten Materialien etc. nicht der vereinbarten Spezifikation, so trägt der Vertragspartner das Risiko von daraus resultierenden Mehraufwendungen und Lieferverzögerungen.
3.4    Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die uns zur Verfügung gestellten Materialien etc. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Rechte Dritter nicht verletzen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner uns frei.
3.5    Im Übrigen verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen. 

4. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen sowie die ergänzenden AGB für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
 

VII. Ergänzende AGB zur Lieferung von Software


1. Urheber-/Nutzungsrechte
1.1    Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir unserem Vertragspartner ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, die vertragsgegenständliche Software in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer dieses Vertrages zu den in der schriftlichen Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder diesen AGB vereinbarten Bedingungen zu nutzen.
1.2    Unser Vertragspartner ist berechtigt, die überlassenen DV-Programme auf seiner Datenverarbeitungsanlage zu speichern und zu nutzen.
1.3    Nutzen umfasst dabei das vollständige oder teilweise, dauerhafte oder vorübergehende Einspeichern, die Ausführung der Software, insbesondere das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von weiteren Kopien, soweit das für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört ferner die Herstellung von Sicherungskopien.
1.4    Unser Vertragspartner ist berechtigt, die überlassene Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Im Übrigen ist unser Vertragspartner nicht berechtigt, Änderungen, Übersetzungen oder andere Bearbeitungen und Umgestaltungen vorzunehmen.

2. Schutz der Software
2.1    Wir behalten alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte an der Software. Das Eigentum unseres Vertrags¬partners an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.
2.2    Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten.
2.3    Unser Vertragspartner verpflichtet sich, über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien der Software Buch zu führen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft zu erteilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, die Software im Original sowie in Form von Kopien vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
2.4    Der Vertragspartner wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsgeräten, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeicherte vertragsgegenständliche Software vollständig löschen.

3. Gewährleistung, Haftung
3.1    Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungs-möglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Wir haften dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.
3.2    Gegenstand der Gewährleistung ist die Software in der von uns ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe unseres Vertragspartners zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem unseres Vertragspartners oder Drittprodukten. Unser Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.
3.3    Unser Vertragspartner ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an uns herauszugeben ist, damit wir eine Problemanalyse vornehmen können.
3.4    Unser Vertragspartner hat uns bei der Lokalisierung des Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen, zu unterstützen.
3.5    Soweit wir nach den vertraglichen Vereinbarungen für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften, ist die Haftung auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
3.6    Wir haften nicht für Schäden, sofern und soweit unser Vertragspartner deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
3.7    Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
3.8    Im Übrigen verweisen wir auf die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen.

4. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.


VIII. Ergänzende AGB für Beratungsleistungen


1. Auftrag , Auftragserteilung und -annahme
1.1    Gegenstand des Auftrages ist die im schriftlichen Projektangebot definierte Leistung. Nebenabreden zum Projektangebot bedürfen der Schriftform. Als Auftrags-bestätigung gilt das vom Kunden unterzeichnete und damit angenommene Projektangebot. Der Auftragnehmer wird mit der Auftragsausführung erst beginnen, wenn ein in dieser Form vom Kunden erteilter Auftrag vorliegt.
1.2    Sofern nicht anders erwähnt, hat das Projektangebot eine beschränkte Gültigkeit von 4 Wochen ab Unterschriftsdatum des Auftragnehmers.
1.3    Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung (siehe Punkt 2), so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Ersatz der durch den Verzug oder der unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines ggf. verursachten Schadens bleibt davon unberührt.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
2.1    Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsmäßigen Erledigung des Vertrages erforderlich ist. Er ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Informationen, Unterlagen und Auskünfte schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, soweit der Auftragnehmer dies für die Durchführung des Auftrages benötigt.
2.2    Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle Vorgänge, Umstände und Verhältnisse, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, und kommt es dadurch zu Verzögerungen oder der Unmöglichkeit der Auftragsabwicklung, dann ist der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich. Die durch die Verzögerung zusätzlich anfallenden Kosten des Auftragnehmers (Mehraufwand) werden dem Auftraggeber zu den im Angebot geltenden Kostensätzen in Rechnung gestellt.
2.3    Vom Auftragnehmer etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
2.4    Bei vom Auftraggeber verursachten Verzögerungen verlängern sich Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
2.5    Führt der Auftragnehmer Arbeiten im/in Betrieb/Räumlichkeiten des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.

3. Spesen, Gebühren, Rechte und Nebenkosten
3.1    Die direkt mit Einsätzen des Auftragnehmers für den Auftraggeber verbundenen Spesen wie Inlands-Reisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie gesetzliche Gebühren und Beiträge (z. B. GEMA-Gebühren, Künstlersozial-versicherung), Rechte (z. B. Bildrechte) oder die Nebenkosten wie Postgebühren, Telefon-, Telefax-, Kopier- und Büromaterialkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, ohne Aufschlag zzgl. zum Auftragshonorar gegen Beleg an den Auftraggeber weiterberechnet. 
3.2    Spesen für Auslandsreisen werden ebenfalls gegen Beleg abgerechnet.
3.3    Spesen, Gebühren, Rechte und Nebenkosten werden als getrennte Posten in den Rechnungen des Auftragnehmers aufgeführt.

4. Fremdleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich für die Durchführung des Auftrages Dritter, sachverständiger Personen zu bedienen. Fremdleistungen, die gemäß dem schriftlichen Angebot mit einem Handlingaufschlag versehen werden, sind bei Abrechnung zu belegen. In den Fremdrechnungen muss die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen sein. Die Kosten für die Fremddienstleistungen sind nach schriftlicher Freigabe vom Kunden zu tragen. Die Kosten werden entsprechend der im Angebot geltenden Regel abgerechnet.

5. Rechnungsstellung
5.1    Die Zahlung erfolgt gemäß der allgemeinen Zahlungsbedingungen. Alle Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzüge zahlbar.
5.2    Sofern nicht anders definiert, stellt der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung vorab ein Drittel des festgelegten Budgetrahmens in Rechnung, um die anlaufenden Arbeiten des Projekts zu finanzieren. Die restlichen Honorare, Gebühren,
Beiträge, Rechte- und Nebenkosten werden dann als gekennzeichnete Teil-
rechnung berechnet.
5.3    Am Schluss des Projekts erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussrechnung entsprechend den angefallenen Aufwendungen und den bereits geleisteten Zahlungen des Auftraggebers. 

6. Kündigung
6.1    Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch entsprechende schriftliche Mitteilung des Auftraggebers geschlossene Vertrag von jeder der Parteien durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.
6.2    Die von beiden Seiten einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Berechnet wird nur derjenige Honorar- und Auslagenaufwand, der bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung tatsächlich angefallen ist.

7. Haftung
Der Auftragnehmer wird alle Anstrengungen unternehmen, um die beschriebenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen. Sollte dem Auftraggeber trotzdem aus unserer Arbeit ein Schaden entstehen, so gilt für unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, folgendes:
a.    Der Auftragnehmer hat hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit keine anwaltliche Beratungsfunktion; die Prüfung der Konzepte auf wettbewerbliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze haftet der Auftragnehmer nicht.
b.    Der Auftragnehmer haftet bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht nur bis zu dem Betrag des für den Auftrag vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlten Beratungshonorars, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen solcher Pflichten.
c.    Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein eventueller Schadenersatzanspruch kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von einem Jahr soweit der eventuelle Schadenersatzanspruch nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften einer längeren Verjährung unterliegt.

8. Treuepflicht
8.1    Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass die beschriebenen Aufgaben den Einsatz besonderer Methoden und Techniken erfordern können. Um die Interessen des Auftraggebers zu wahren, verpflichtet sich der Auftragnehmer, keinen Mitarbeiter des Auftraggebers, der mit diesem Projekt verbunden ist, in ein Angestellten- oder Beraterverhältnis zu engagieren. Diese Verpflichtung endet zwölf Monate nach Vertragsbeendigung.
8.2    Gleichermaßen verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen mit diesem Projekt befassten Mitarbeiter des Auftragnehmers als Angestellten oder Berater zu engagieren. 
8.3    Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von Mitarbeitern des Auftragnehmers, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Diese Verpflichtung endet zwölf Monate nach Vertragsbeendigung.
8.4    Für den Verstoß gegen diese Regelung verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Zahlung eines vollen Jahresgehaltes des zur Einstellung/zum Einsatz gelangenden Mitarbeiters an die jeweils andere Vertragspartei.

9. Mängelbeseitigung
9.1    Soweit erbrachte Vertragsleistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige durch Mitarbeiter des Auftragnehmers zu vertretende Mängel beseitigen, soweit dies mit einem angemessenen Aufwand möglich ist.
9.2    Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung. Die Nachbesserungen werden innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Benennung durch den Auftraggeber durch den Auftragnehmer erbracht. 

10. Schutz des geistigen Eigentums
10.1    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Übersichten, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
10.2    Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

11. Aufbewahrungspflicht
11.1    Der Auftragnehmer verwahrt das Projekt betreffende Unterlagen (Tonträger, Zeichnungen, Bilder, Filme etc.) für die Dauer von zwei Jahren, beginnend ab dem Zahlungseingang. Darüber hinaus können vorbehaltlich zusätzliche weitergehende handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten zur Anwendung kommen.
11.2    Unterlagen konzeptartigen Charakters (Textentwürfe, Layouts, Skizzen, Manuskripte etc.) unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht.

12. Ergänzende Regelung
Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.